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Ausnahmeregelung im Maler- und Lackierhandwerk

Die Verbindung von Planung und Praxis – ein Thema, das oft mehr Herausforderungen birgt, als es auf den ersten Blick scheint. 🏗️

Umso mehr freuen wir uns, dass Robin Reinders nun die Ausnahmeregelung nach §8 der Handwerksordnung in die Handwerksrolle im Maler- und Lackierhandwerk erhalten hat.

Dieser Schritt ist für uns viel mehr als eine Bescheinigung. Es ist die Basis, um unsere Beratung noch besser und ganzheitlicher zu gestalten.

Ob bei der Sanierung energetisch ineffizienter Immobilien oder in der Begleitung von Bauträgerprojekten – die Kombination aus fundierter Planung und handwerklichem Verständnis schafft Klarheit und bringt echte Mehrwerte. Unser Ziel war es immer, unsere Kunden nicht nur zu beraten, sondern sie auf allen Ebenen sicher durch ihre Projekte zu führen.

Wir sind überzeugt: Theorie ohne Praxis ist genauso wenig zielführend wie das Gegenteil. Und genau hier machen wir den Unterschied – mit Fachwissen, Erfahrung und Leidenschaft für das, was wir tun.

#Bauträgerprojekte #Handwerksrolle #GanzheitlicheProjekte

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